Vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung
Während das Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung nur dann kündigen kann, wenn die Prämien nicht wie vereinbart gezahlt werden, hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich diese Möglichkeit.
In den wenigsten Fällen ist es jedoch ratsam, einen laufenden Vertrag zu kündigen. In fast jedem Fall verliert man dabei einen Teil des bereist eingezahlten Geldes. Wer seine Prämien über eine absehbare Zeit nicht bezahlen kann, dem bieten fast alle Versicherer eine Beitragsfreistellung an. In diesem Fall läuft die Versicherung normal weiter. Allerdings reduziert sich die vereinbarte Versicherungssumme - je nach Laufzeit sogar erheblich. Das bereits eingezahlte Geld bleibt aber erhalten und kann so z.B. der Altersvorsorge dienen. Auch die Absicherung der Angehörigen bleibt im Falle des Todes vor Ablauf der Versicherung erhalten.
Wer eine Lebensversicherung kündigt, erhält lediglich den Rückkaufwert, den die Versicherer ihren Versicherten jährlich bekannt geben. In der Regel liegt dieser beträchtlich unter der bereits eingezahlten Gesamtsumme. Zinsen oder andere Leistungen entfallen in diesem Rückkaufwert meist komplett. Erst kurz vor Vertragsablauf liegt der Rückkaufwert über der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung. In diesem Fall kann man mit seinem Versicherer oft günstigere Konditionen aushandeln.
Günstiger als eine Kündigung ist bei Lebensversicherungen fast immer der Verkauf an einen Händler für Gebrauchtpolicen.