Steuerpflichtig oder steuerfrei?
Während Inhaber von Altverträgen für kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind, auch weiterhin einige steuerliche Vorteile genießen können, fördert der Staat aktuell nur noch diejenigen, die mit Riester- und Rürup-Verträgen fürs Alter vorsorgen.
Gleiches gilt im Falle der Auszahlung nach Ablauf eines Vertrages. Wurde der Vertrag vor 2005 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren abgeschlossen, bleibt die Auszahlung steuerfrei, wenn mindestens fünf Jahre lang eingezahlt worden ist. Wer einen solchen Vertrag jedoch vorzeitig beendet, muss auf den Erlös in jedem Fall 25 Prozent Kapitalertragssteuer zahlen.
Alle neuen Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen abgeschlossen worden sind, werden steuerlich anders behandelt. Hier ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und eingezahlten Beiträgen zu versteuern. Wie hoch der anzuwendende Steuersatz ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehört u.a. die Vertragslaufzeit. Auch das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsablauf ist für die Höhe dieser Steuer relevant.
Wer steuerliche Nachteile vermeiden möchte, sollte sich darüber beraten lassen, welche Auswirkungen es hat, eine Lebensversicherung zu Lebzeiten zu übertragen.
Die steuerlichen Regelungen ändern sich mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nicht.