Auszahlung
Die Lebensversicherung zahlt bei Tod oder im sogenannten Erlebensfall, also nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei einigen Sonderformen, wie z.B. Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung, erfolgt die Auszahlung an vereinbarten Stichtagen oder dem Eintritt des Ereignisses.
Im Todesfall erhält der Begünstigte den vertraglich vereinbarten Betrag ausgezahlt, zuzüglich der bis zu diesem Tag angesparten Überschussbeteiligung. Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.
Anders ist dies z.B. bei Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen: Stirbt der Versicherungsnehmer, endet die Zahlung der Versicherungsprämien. Die Versicherungsleistung wird jedoch am vereinbarten Stichtag an den Begünstigten ausgezahlt.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann bei Vertragsabschluss meist unter verschiedenen Auszahlungsmodi gewählt werden. So besteht die Möglichkeit, die Versicherungsleistung zuzüglich Überschussbeteiligung in einer Summe oder als monatliche Rente zu erhalten. Für junge Familien oder Anlagefreudige können Verträge mit Teilauszahlungen interessant sein: Nach einer längeren Laufzeit - in der Regel nach 12 Jahren - beginnt die Versicherung bereits mit der Auszahlung. Dieses Geld kann man dann z.B. verwenden, um andere Anlageformen zur Altersvorsorge zu nutzen oder Anschaffungen für die Familie zu tätigen.